Protokollauszug56/2022
Ausschuss für Stadtentwicklung 2/2022 am 11.05.2022


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Antrag d. CDU-Fraktion v. 17.02.2022; 2. Zu- u. Abfahrt im Wohnbaugebiet Hottenbergsfeld

Beschlusstext
Hiermit stellt die CDU- Fraktion im Rat der Stadt Hameln folgenden Antrag zur Behandlung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Finanzausschuss, VA und Rat:
Die CDU-Fraktion beantragt, bei der geplanten Erweiterung des Wohnbaugebiets Hottenbergsfeld eine zweite Zu- und Abfahrt für die Anwohner mit einzuplanen.

Aus der Aussprache
Herr Hothan stellte die Vorlage vor. Falls im Wohnbaugebiet Hottenbergsfeld ein Unfall oder ähnliches stattfände, läge momentan keine alternative Route zum Betreten oder Verlassen des Wohngebietes vor. Die Fa. Zacharias als externes Verkehrsplanungsbüro empfehle der Stadt Hameln in ihrem Bericht vom 12.01.2022, dass es generell vorteilhaft sei „Wohnbaugebiete über zwei Anbindungen zu erschließen, so dass bei Baumaßnahmen und Notfällen immer eine Alternativroute besteht.“ Da momentan eine Erweiterung des Wohngebietes in Planung sei, beantragt die CDU-Fraktion, dass hierbei eine zweite Zu- und Abfahrt berücksichtigt werde.
Hierzu stellte Herr Habenicht die Nachfragen, ob eine Straßenverbreiterung eine mögliche Alternative wäre und wer im Falle eines Straßenneubaus die Kosten übernehmen würde.
EStR erläuterte hierzu, dass für das eigentliche Baugebiet, welches momentan geplant wird, durchaus zwei Zufahrten vorgesehen seien. Die Diskussion um eine zweite Zu- und Abfahrt für das bestehende Wohnbaugebiet Hottenbergsfeld in Gänze hätte bereits vor Jahren geführt werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die einzige Möglichkeit von der Straße „Zum Schweineberg“ durch den geplanten Bauabschnitt bis zur Straße „Vor dem Morgenstern“ eine zweite Zu- und Abfahrt für das Hottenbergsfeld zu schaffen. Dies stelle jedoch keine ideale Lösung dar, da circa neun Meter Höhenunterschied und die krumme Beeke, welche linksseitig der Straße „Zum Schweineberg“ fließe, überwunden werden müssten. Ebenso sei die Straße momentan zu schmal um eine Zu- und Abfahrt zu ermöglichen. Wenn die Umsetzung dennoch so gewünscht werde, müsse der Bebauungsplan in seinem Geltungsbereich erweitert werden. Dieses Verfahren würde circa ein Jahr in Anspruch nehmen, wodurch der Verkauf der Grundstücke verzögert werde. Dazu käme, dass die Kosten, welche durch den Straßenausbau entstehen, nicht auf den Kaufpreis der Grundstücke aufgeschlagen werden könnten, da diese ansonsten nicht mehr zu verkaufen wären. Die Verwaltung begrüße es so zu bauen, wie es bisher im Beschlussvorschlag zur Änderung des Bebauungsplanes angedacht sei.
Herr D. Meier sprach sich dafür aus, den Antrag in einen Prüfantrag zu ändern.
Hierzu merkte EStR an, dass die Änderung des Bebauungsplanes möglichst zeitnah stattfinden solle, da gegenwärtig eine große Nachfrage nach Wohnbaugrundstückes bestehe.
Herr D. Meier zog den Antrag auf einen Prüfantrag unter der Bedingung zurück, dass die Ausführungen aus der Präsentation dem Protokoll beizufügen seien.
(Anmerkung: Die Stellungnahme ist als Anlage zum Protokoll im PV-Rat unter Sitzungsdetails der Sitzung vom 11.05.2022 unter der Bezeichnung „Anlage zu TOP 6 – Stellungnahme zur zweiten Zu- und Abfahrt Hottenbergsfeld“ einsehbar)
Herr Dr. Lücke stellte dar, dass bereits eine kleine Feldüberfahrt über die „Krumme Beeke“ bestehe, wo die Straße entlanggeführt werden könne. Hierbei wäre es ausreichend, lediglich eine Notfallzufahrt herzustellen und auf Seitenstreifen und ähnliches zu verzichten.
EStR erklärte, dass die Straße „Zum Schweineberg“ dennoch bis zu der Quere ausgebaut werden müsse. Ebenso läge weiterhin ein Eingriff in das Gewässer vor und es müsse ein Gefälle von circa 12% überwunden werden, da der Bereich, welcher von Herr Dr. Lücke angesprochen wurde, am steilsten sei. Zudem sei die Verwaltung mit der Prüfung einer zweiten regulären Zu- und Abfahrt beauftragt worden, weswegen Alternativen wie eine Notfallzufahrt nicht berücksichtigt wurden. Falls es um eine reine Notfallzufahrt gehe, wäre auch zu prüfen, inwiefern sich hierzu der bestehende Radweg zur Bundesstraße hierfür eigne.
Herr Dr. Hedemann brachte an, dass das vorgebrachte Gutachten der Fa. Zacharias für den Basberg und nicht für Hottenbergsfeld erstellt wurde. Ebenso zeige das Gutachten, dass beim Basberg keine zwingende Notwendigkeit für eine zweite Zu- und Abfahrt besteht. Aus Sicht einer Bedarfskommune solle dementsprechend davon abgesehen werden, die Kosten ohne eine zwingende Notwendigkeit in Kauf zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 4 Nein: 9 Enthaltungen: 0