Protokollauszug83/2022
Ausschuss für Kultur 2/2022 am 20.04.2022


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Aktualisierung der Benutzungsordnung der Stadtbücherei Hameln

Beschlusstext
Die Aktualisierung der Benutzungsordnung der Stadtbücherei Hameln wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.

Aus der Aussprache
Frau Dr. Esser-Link erläutert, dass die Benutzungsordnung aus verschiedenen Gründen aktualisiert werden musste. Es wurden neue Angebote mit aufgenommen, die Nutzung des WLANs wurde neu definiert und gleichzeitig eine leichter verständliche Sprache gewählt. Sie verweist darauf, dass die wesentlichen Änderungen der Vorlage zu entnehmen sind.
Herr Habenicht merkt an, dass § 5 Abs. 6 in der Synopse § 10 ähnelt und fragt an, ob es nicht das gleiche sei.
Frau Meyer stimmt Herrn Habenicht zu, dass § 10 dem § 5 entspricht.
Nachtrag: Nach Prüfung der Fachabteilung haben beide Aussagen einen direkten inhaltlichen Bezug zum jeweiligen Paragraphen und haben damit ihre Funktion. Auf die Entfernung einer der Absätze wird deshalb verzichtet.
Herr Dr. Hedemann schlägt vor, das Wort „Schichten“ in der Benutzungsordnung § 1 durch „gesellschaftliche Gruppen“ zu ersetzen.
Herr Bas spricht sich positiv dafür aus, dass das im § 1 Abs. 3 geregelte Alter für die Nutzung der Abteilung für Erwachsene von 15 Jahre auf 13 Jahre reduziert wurde.
Herr Paschwitz bezieht sich auf § 13 in der Hausordnung und erkundigt sich, ob ein Hausverbot ausgesprochen wird, wenn sich jemand im Haus nicht richtig verhält. Er bittet um eine Mitteilung, ob dies schriftlich oder mündlich erfolge und für wie lange das Hausverbot gelte.
Frau Dr. Esser-Link erklärt, dass die Stadtbücherei das Hausrecht ausüben und die Dauer des Hausverbotes festlegen könne. Die Mitarbeiter*innen der Stadtbücherei haben an Sicherheitsschulungen für solche Fälle teilgenommen. Es wurde festgelegt, dass in schwierigen Situationen immer die Polizei hinzugezogen werde.
Im § 13 Abs. 3. wäre ggf. seitens der Verwaltung eine zeitliche Begrenzung des Hausverbotes zu überlegen.
Herr Dr. Lücke bezieht sich auf die verspätete Rückgabefrist unter § 9 Abs. 3. und erkundigt sich, wie häufig es vorkommt, dass Ersatzexemplare beschafft werden müssen. Die Ersatzkosten können erheblich sein, wenn die Bücher nicht mehr verfügbar seien.
Frau Dr. Esser-Link erläutert, dass die Stadtbücherei auch über antiquarische Bücher verfügt, weshalb die Werte sehr unterschiedlich seien. Sie könne die Frage juristisch nicht beantworten. Bezüglich der Häufigkeit von Medienverlust verweist Sie auf Herrn Borgmann.
Herr Borgmann berichtet, dass in der Vergangenheit selten Medien ersetzt werden mussten. Der Passus wurde neu in die Benutzungsordnung aufgenommen, um einen gewissen Druck auf die Kund*innen auszuüben, die Medien fristgerecht zurückzugeben. Dadurch werde der Stadtbücherei die Möglichkeit geboten, gegebenenfalls Medienersatz beschaffen zu können.
Herr Meier stellt eine Frage bzw. hat eine Anregung, die nicht direkt die Benutzungsordnung betrifft. Er berichtet, dass die Jahresgebühr in der Stadtbücherei mindestens einmal im Jahr im Automaten in der Bücherei zu entrichten sei. Er habe versucht, durch ein SEPA-Lastschriftmandat die Einzugsermächtigung zu erteilen, damit die Gebühr automatisch eingezogen wird. Seitens der Bücherei wurde ihm daraufhin mitgeteilt, dass eine automatische Abbuchung aus technischen Gründen nicht möglich sei. Herr Meier bittet darum, eine automatische Gebührenabbuchung zu prüfen, da die aktuelle Zahlungsmethode nicht mehr zeitgemäß sei.
Herr Dr. Hedemann bezieht sich auf § 10 Abs. 6 und merkt an, dass bei Krankheit die Ansteckung nicht über die Medien erfolgen könne. Er könne nicht nachvollziehen, wie eine Mediendesinfektion nachgewiesen werden soll und spricht sich dafür aus, den kompletten Absatz aus der Benutzungsordnung zu streichen.
Über die Vorlage wurde mit folgenden Änderungen abgestimmt:
1. im § 1 Abs. 1 der Benutzungsordnung wird das Wort „Schichten“ durch „gesellschaftliche Gruppen“ ersetzt
2. § 10 Abs. 6 der Benutzungsordnung wird komplett gestrichen (eine zertifizierte Buchdesinfektion kann nicht nachgewiesen werden).
13x Ja 0x Nein 0x Enthaltung