Vorlagendetails
57/2024
Bebauungsplan Nr. 535/1 Änderung 2 "Hottenbergsfeld" – Entwurf und Auslage
- Abteilung
- 41 Stadtentwicklung und Planung
- Beschlusstext
- Der Entwurf und die Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans Nr. 535/1 Änderung 2 „Hottenbergsfeld“ werden einschließlich der Begründung zum Bebauungsplan (siehe Anlage) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt am nordöstlichen Rand des Wohngebietes, Gemarkung Rohrsen, Flur 4, die Flurstücke 68/5, 68/1, 68/2, 326, 327 und 328.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf Nr. 535/1 Änderung 2 „Hottenbergsfeld“ gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. - Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
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Ausschuss für Stadtentwicklung | 29.05.2024 | 4 | 4/2024 | 12 | 0 | 0 | Freigabe fehlt | |
Verwaltungsausschuss | 05.06.2024 | 6 | 4/2024 | Mehrheitlich | Freigabe fehlt |