Vorlagendetails 57/2024

Bebauungsplan Nr. 535/1 Änderung 2 "Hottenbergsfeld" – Entwurf und Auslage

Abteilung
41 Stadtentwicklung und Planung
Beschlusstext
Der Entwurf und die Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans Nr. 535/1 Änderung 2 „Hottenbergsfeld“ werden einschließlich der Begründung zum Bebauungsplan (siehe Anlage) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt am nordöstlichen Rand des Wohngebietes, Gemarkung Rohrsen, Flur 4, die Flurstücke 68/5, 68/1, 68/2, 326, 327 und 328.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf Nr. 535/1 Änderung 2 „Hottenbergsfeld“ gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abweichende Beschlusstexte
Vorlagenanlagen Download
Anlage1: Planzeichnung und textliche Festsetzungen 3 MB PDF
Anlage 2: Begründung 3 MB PDF
Anlage 3: Prüfung der Stellungnahmen 427 KB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Stadtentwicklung 29.05.202444/2024 1200 Freigabe fehlt
Verwaltungsausschuss 05.06.202464/2024 Mehrheitlich Freigabe fehlt