Vorlagendetails
49/2024
Bebauungsplan Nr. 500 "Breslauer Allee" Änderung 3 - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung
- Abteilung
- 41 Stadtentwicklung und Planung
- Beschlusstext
- Die Aufstellung zur 3. Änderung des Bebauungsplans 500 „Breslauer Allee“ wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst die Flurstücke 110/10 und 110/11, Flur 45 der Gemarkung „Hameln“.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
In Anwendung von § 13a (2) Nr. 1 i. V. m. § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
In Anwendung von § 13a (2) Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan entsprechend berichtigt. - Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
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Ausschuss für Stadtentwicklung | 29.05.2024 | 3 | 4/2024 | 12 | 0 | 0 | Freigabe fehlt | |
Verwaltungsausschuss | 05.06.2024 | 4 | 4/2024 | Einstimmig | Freigabe fehlt |