Vorlagendetails 49/2024

Bebauungsplan Nr. 500 "Breslauer Allee" Änderung 3 - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Abteilung
41 Stadtentwicklung und Planung
Beschlusstext
Die Aufstellung zur 3. Änderung des Bebauungsplans 500 „Breslauer Allee“ wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst die Flurstücke 110/10 und 110/11, Flur 45 der Gemarkung „Hameln“.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
In Anwendung von § 13a (2) Nr. 1 i. V. m. § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
In Anwendung von § 13a (2) Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan entsprechend berichtigt.
Abweichende Beschlusstexte
Vorlagenanlagen Download
Anlage 1: Geltungsbereich B-Plan Nr. 500 Änderung 3 246 KB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Stadtentwicklung 29.05.202434/2024 1200 Freigabe fehlt
Verwaltungsausschuss 05.06.202444/2024 Einstimmig Freigabe fehlt