Vorlagendetails
19/2024
Beschluss über die Aufstellung und Prüfung verkürzter Jahresabschlüsse bei der Stadt Hameln für die Jahre 2020 bis 2022
- Abteilung
- 14 Finanzen
- Beschlusstext
- Der Rat der Stadt Hameln beschließt die Aufstellung und Prüfung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 bis 2022. Für die Aufstellung aller verkürzten Jahresabschlüsse wird die Stadt Hameln auf den Rechenschaftsbericht als Teil des Anhangs gem. § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG sowie die Aufstellung der Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 KomHKVO und Teilfinanzrechnungen nach § 53 Abs. 3 KomHKVO verzichten.
- Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
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Verwaltungsausschuss | 28.02.2024 | 5 | 1/2024 | Einstimmig | Erst Anmelden | |||
Rat | 06.03.2024 | 3 | 1/2024 | 38 | 0 | 0 | Freigabe fehlt |