Vorlagendetails 19/2024

Beschluss über die Aufstellung und Prüfung verkürzter Jahresabschlüsse bei der Stadt Hameln für die Jahre 2020 bis 2022

Abteilung
14 Finanzen
Beschlusstext
Der Rat der Stadt Hameln beschließt die Aufstellung und Prüfung verkürzter Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 bis 2022. Für die Aufstellung aller verkürzten Jahresabschlüsse wird die Stadt Hameln auf den Rechenschaftsbericht als Teil des Anhangs gem. § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG sowie die Aufstellung der Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 KomHKVO und Teilfinanzrechnungen nach § 53 Abs. 3 KomHKVO verzichten.
Abweichende Beschlusstexte
Vorlagenanlagen Download
Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) 211 KB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 28.02.202451/2024 Einstimmig Erst Anmelden
Rat 06.03.202431/2024 3800 Freigabe fehlt