Vorlagendetails 121/2023

Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen

Abteilung
63 Familie und Soziales
Beschlusstext
Der Rat der Stadt Hameln beschließt:
Die anliegende Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Hameln wird in Kraft gesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl gemäß § 4 der Satzung zu initiieren.
Zur Finanzierung der Aufgaben nach § 2 der Satzung und für Geschäftsausgaben ist mit dem Haushalt 2024 dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein Budget in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
Abweichende Beschlusstexte
Vorlagenanlagen Download
Entwurf - Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Hameln 70 KB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Familie, Kindertagesstätten, Schulen und Sport 24.08.202326/2023 1200 Protokollauszug
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 07.09.202395/2023 1300 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 13.09.2023186/2023 Einstimmig Erst Anmelden
Rat 27.09.2023154/2023 3700 Protokollauszug