Vorlagendetails
121/2023
Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen
- Abteilung
- 63 Familie und Soziales
- Beschlusstext
- Der Rat der Stadt Hameln beschließt:
Die anliegende Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Hameln wird in Kraft gesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl gemäß § 4 der Satzung zu initiieren.
Zur Finanzierung der Aufgaben nach § 2 der Satzung und für Geschäftsausgaben ist mit dem Haushalt 2024 dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein Budget in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen. - Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
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Ausschuss für Familie, Kindertagesstätten, Schulen und Sport | 24.08.2023 | 2 | 6/2023 | 12 | 0 | 0 | Protokollauszug | |
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft | 07.09.2023 | 9 | 5/2023 | 13 | 0 | 0 | Protokollauszug | |
Verwaltungsausschuss | 13.09.2023 | 18 | 6/2023 | Einstimmig | Erst Anmelden | |||
Rat | 27.09.2023 | 15 | 4/2023 | 37 | 0 | 0 | Protokollauszug |