Vorlagendetails 35/2023

Wahl der Ersten Stadträtin

Abteilung
13 Personalservice
Beschlusstext
Nach § 109 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) schlägt der Oberbürgermeister dem Rat der Stadt Hameln
Frau Martina Harms
zur Wahl als Erste Stadträtin vor. Die Ernennung zur Beamtin auf Zeit für eine Amtszeit von acht Jahren nach Besoldungsgruppe B 4 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) erfolgt zum 01.12.2023.
Abweichende Beschlusstexte
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 08.03.2023121/2023 Einstimmig Erst Anmelden
Rat 22.03.2023121/2023 3800 Protokollauszug