Vorlagendetails 168/2022

Zweckvereinbarung der Abwasserbetriebe Weserbergland AöR (ABW) mit dem Flecken Coppenbrügge

Abteilung
14 Finanzen
Beschlusstext
Der Rat der Stadt Hameln stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung (Anlage 1) zwischen dem Flecken Coppenbrügge und den Abwasserbetrieben Weserbergland AöR (ABW) zur Übertragung der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Abwasserbetriebe Weserbergland AöR zum 01.01.2023 zu.

Die ABW wird ermächtigt, bis zum Abschluss der Zweckvereinbarung ggf. erforderlich werdende redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Abweichende Beschlusstexte
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Zweckvereinbarung 5 MB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 02.11.202256/2022 1300 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 03.11.202258/2022 Einstimmig Erst Anmelden
Rat 16.11.202246/2022 3800 Protokollauszug