Vorlagendetails
55/2021-1
Bau einer KiTA Nordstadt - Kostensituation
- Abteilung
- 61 Kindertagesbetreuung
- Beschlusstext
- Die Vergabe der Maßnahme „Bau einer KiTa Nordstadt“ als Generalunternehmerleistung (GU-Leistung) wird beschlossen.
Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 3 Mio. EUR sind überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Mittelverschiebung aus der Baumaßnahme „Sanierung Basberg- und Niels-Stensen-Schule“. Diese Mittelverschiebung ist mit dem nächsten Haushalt zu korrigieren. - Abweichende Beschlusstexte
Beratungsfolge | Datum | TOP | Nummer | Ja | Nein | Enth. | Protokollauszug | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Verwaltungsausschuss | 03.08.2022 | 2 | 6/2022 | Einstimmig | Erst Anmelden | |||
Rat | 03.08.2022 | 1 | 4/2022 | 36 | 0 | 0 | Protokollauszug |
Beschlusstexte weiterer Vorlagenversionen | |
---|---|
55/2021 | Die Verwaltung wird beauftragt, die architekten schäfer krause schulz partnerschaft mbB umgehend mit der weiteren Planung der KiTa Nordstadt zu beauftragen. Da die aktuelle Kostenschätzung erheblich von den bereitgestellten Mitteln i.H.v. 6.240.000 € abweicht, wird dem Rat der Stadt Hameln eine abschließende Entscheidung über die inhaltliche Ausrichtung und der damit verbundenen Ausführung der KiTa in mehreren Varianten vorgeschlagen: 1. Variante A: - Vier nicht inklusive Regelgruppen und zwei heilpädagogische/inklusive Gruppen - flächenreduzierter Allgemeinbereich - Änderung des Bebauungsplanes notwendig - Anpassung der Zeitschiene ( Gesamtkosten: 6.240.000 € (inkl. 10 % Risikozuschlag) 2. Variante A1 : - Vier inklusive Regelgruppen und zwei heilpädagogische/inklusive Gruppen - flächenreduzierter Allgemeinbereich - Änderung des Bebauungsplanes notwendig - Anpassung der Zeitschiene Gesamtkosten: 6.660.500 € (inkl. 10 % Risikozuschlag) 3. Variante A2 : - Vier nicht-inklusive Regelgruppen und zwei heilpädagogische/inklusive Gruppen - Zweigeschossiger Hauptbaukörper für den Allgemeinbereich - Anpassung der Zeitschiene Gesamtkosten: 6.765.000 € (inkl. 10 % Risikozuschlag) 4. Variante B (entspricht inhaltlich der Beschlusslage) - Vier inklusive Regelgruppen und zwei heilpädagogische/inklusive Gruppen - Zweigeschossiger Hauptbaukörper für den Allgemeinbereich. Gesamtkosten: 7.276.500 € (inkl. 10 % Risikozuschlag) 5. Variante C - Sechs inklusive Regelgruppen - Zweigeschossiger Hauptbaukörper für den Allgemeinbereich. Gesamtkosten: 7.276.500 € (inkl. 10 % Risikozuschlag) Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, in Abhängigkeit zur getroffen Auswahl einer Variante, die finanziellen und sonstigen weiteren, erforderlichen Schritte (Überarbeitung der Vor- und Entwurfsplanung, evtl. Anpassung der Bauleitplanung) zu prüfen und umzusetzen. Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang auch die technischen und finanziellen Auswirkungen für die Ausführung nach KfW 55EE darzustellen. Für die daraus ggfs. resultierenden Mehraufwendungen müssen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die Mittel bereitgestellt werden. Über den Fortgang der Planung ist regelmäßig im Fachausschuss zu berichten. |