Vorlagendetails 90/2022

Bebauungsplan zur Verlagerung des Weserradweges entlang der Fischbecker Landstraße - Erweiterung des Geltungsbereiches und erneute frühzeitige Beteiligung

Abteilung
41 Stadtentwicklung und Planung
Beschlusstext
Der Geltungsbereich der Aufstellungsbeschlüsse vom 23.09.2009 (Vorlage Nr. 86/2009) zur Verlegung des Weserradweges und der Erweiterung des Geltungsbereiches vom 25.05.2016 (Vorlage Nr. 94/2016) wird im Norden und Süden des bisherigen Geltungsbereiches jeweils im Anschlussbereich an den bestehenden Radweges zusätzlich erweitert. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses inklusive der Erweiterungen umfasst die Flurstücke 27/7, 27/8, 29/16, 29/14, 29/33, 29/31, 29/29, 29/27, 29/25, 29/22, 29/19, Flur 20; 1/15 tlw., 1/7, 1/14, Flur 23; 74/5 tlw. der Flur 44 ; 337/67, 340/67 tlw. Flur 5; der Gemarkung „Hameln“.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll für die Dauer von vier Wochen im Rathaus sowie entsprechender Veröffentlichung im Internet erfolgen. Die Abteilung Stadtentwicklung und Planung steht für Anfragen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung telefonisch oder schriftlich sowie nach persönlicher Terminvereinbarung zur Verfügung.
Abweichende Beschlusstexte
Vorlagenanlagen Download
Anlage 1 Karte Erweiterung Geltungsbereich 253 KB PDF
Anlage 2 Planzeichnung Vorentwurf 1 MB PDF
Anlage 3: Begründung Vorentwurf 1 MB PDF
Anlage 4 Umweltbericht 1 MB PDF
Anlage 5 Bestands- und Konfliktplan 1 MB PDF
Anlage 6 Avifauna Weserradweg (2017) 3 MB PDF
Anlage 6.1 Karte Brutvögel 209 KB PDF
Anlage 6.2 Tabelle Brutvögel 186 KB PDF
Anlage 7 Fledermauskartierung 4 MB PDF
BeratungsfolgeDatumTOPNummerJaNeinEnth.Protokollauszug
Ausschuss für Stadtentwicklung 11.05.2022112/2022 1200 Protokollauszug
Verwaltungsausschuss 18.05.202234/2022 Mehrheitlich Erst Anmelden